{"id":2,"date":"2016-05-10T03:48:21","date_gmt":"2016-05-10T03:48:21","guid":{"rendered":"http:\/\/schuetzenverein-neuhausen.de\/?page_id=2"},"modified":"2026-01-14T14:33:04","modified_gmt":"2026-01-14T14:33:04","slug":"sample-page","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kksv-neuhausen.de\/?page_id=2","title":{"rendered":"Wir \u00fcber uns"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Trainingszeiten <\/h2>\n\n\n<p><strong>Sch\u00fcler- , Jugend- und Lichtgewehrtraining<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Montag 17.30 \u2013 19.00 Uhr<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Allgemeines Training:<\/strong><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Montag 19.00 bis 21.00 Uhr<br>Mittwoch 19.00 bis 21.00 Uhr<br>Sonntag 10.00 bis 12.00 Uhr nach Absprache<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Ansprechpartner :<\/strong> <br>Daniel Walz (Sportleiter)<br>Tel. 07123\/9597779<br>E-mail : d.walz@kksv-neuhausen.de<\/p>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading Hauptberschrift\"><span lang=\"DE\">Aus der Chronik<\/span><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"Zwischenberschrift\"><strong><span lang=\"DE\">Beginn:<\/span><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Standart\"><span lang=\"DE\">Der eigentliche Gedanke zur Gr\u00fcndung eines Sch\u00fctzenvereines wurde an einem Samstagabend im Juli 1958 im damaligen Gasthaus Lamm in Neuhausen\/Erms gefasst. Damals sa\u00dfen die Urheber des Vereines: Walter R\u00fcmmelin sen., Walter B\u00e4rmann und Eugen Reusch gem\u00fctlich zusammen. Dort wurde der Entschluss einen Sch\u00fctzenverein zu gr\u00fcnden gefasst und auch schnell in die Tat umgesetzt. Die Gr\u00fcndungsversammlung erfolgte bereits am 26. Juli 1958 im Gasthaus Rebst\u00f6ckle in Neuhausen. Anfangs wurde der Schie\u00dfbetrieb mit dem Luftgewehr bei Vereinskamerad Karl Fritz im Gasthaus Rebst\u00f6ckle abgehalten, sp\u00e4ter in der ausgebauten Werkstatt von Walter R\u00fcmmelin. Der Schie\u00dfbetrieb mit dem Kleinkalibergewehr wurde erstmals auf der Schie\u00dfanlage des TSV Glems durchgef\u00fchrt, die in dankenswerter Weise vom damaligen Obersch\u00fctzenmeister der Sch\u00fctzenabteilung Oskar Baisch zur Verf\u00fcgung gestellt wurde.<\/span><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Zwischenberschrift\"><strong><span lang=\"DE\">Sch\u00fctzenhausbau:<\/span><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Standart\"><span lang=\"DE\">1964 war es dann endlich soweit. Nach langer Suche durfte der damals 6-j\u00e4hrige Verein einen Platz f\u00fcr den Sch\u00fctzenhausbau sein Eigen nennen. Die Gemeinde Neuhausen stellte Grund und Boden dem Kleinkalibersch\u00fctzenverein in Erbpacht zur Verf\u00fcgung. Nun stand dem Bau der Schie\u00dfanlage nichts mehr im Wege. Das damalige Neuh\u00e4user Architektenb\u00fcro Gerhard Reusch plante die Schie\u00dfanlage gratis. Das war f\u00fcr die Sch\u00fctzen eine gro\u00dfe Hilfe. Es fand sich eine tapfere Sch\u00fctzenschar zusammen, die unter dem damaligen Obersch\u00fctzenmeister und sp\u00e4teren Ehrenobersch\u00fctzenmeister Ludwig Taraba zu einer ehrlichen Sch\u00fctzenkameradschaft zusammenwuchs. Mit gro\u00dfer M\u00fche, ohne Wasser (es musste aus Neuhausen angefahren werden) und Strom wurde das Bauwerk innerhalb von 4 Jahren in Eigenleistung erstellt. Die Einweihung der Schie\u00dfanlage wurde 1968 mit einem gro\u00dfen Preisschie\u00dfen abgehalten. Ein gro\u00dfer Fortschritt wurde 1970 erzielt als die Schie\u00dfanlage an die Stromversorgung angeschlossen wurde. Die Grabarbeiten f\u00fcr die Stromkabel mussten allerdings auch hier in Eigenleistung gemacht werden. Endlich war die leidige Stromversorgung durch das Dieselaggregat Vergangenheit. Im Jahr 1974 wurden noch 5 Pistolenst\u00e4nde hinzugebaut. <\/span><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Standart\"><span lang=\"DE\">Das Jahr 1985 stellte den Verein dann wieder vor kaum \u00fcbersehbaren Problemen, denn die sanit\u00e4ren Anlagen mussten vom Untergeschoss in das Erdgeschoss verlegt werden. Gleichzeitig wurde die Schie\u00dfanlage an die Kanalisation angeschlossen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch das Telefon eingerichtet und der Brunnen im Keller stillgelegt. In den Jahren 1998 und 1999 wurde der bis dahin offene Luftgewehrstand in eine neu erstellte LG-Halle verlegt.<\/span><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Standart\"><span lang=\"DE\">Die Schie\u00dfanlage des Sch\u00fctzenverein Neuhausen\/Erms umfasst zur Zeit 6 Kleinkaliberst\u00e4nde, 8 Luftgewehrst\u00e4nde sowie 5 Pistolenst\u00e4nde. <\/span><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Standart\"><span lang=\"DE\">Im Jahr 1990 beteiligte sich die Sch\u00fctzen in historischen Gew\u00e4ndern beim gro\u00dfen Festzug anl\u00e4sslich der 900-Jahr-Festlichkeiten der Gemeinde Neuhausen. Der Festwagen mit Pferdegespann und einer alten Feld- und Waffenschmiede wird den Teilnehmern in guter Erinnerung bleiben. <\/span><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Zwischenberschrift\"><strong><span lang=\"DE\">Fahnenweihe:<\/span><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Standart\"><span lang=\"DE\">Nach einer fast 2-j\u00e4hriger Planungsphase wurde dann 1998 die erste Vereinsfahne angeschafft, deren Weihe, verbunden mit eine gro\u00dfen Fest im Gasthof Rebst\u00f6ckle, am 26. September 1998 stattfand.<\/span><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Zwischenberschrift\"><strong><span lang=\"DE\">50. j\u00e4hriges Jubil\u00e4um:<\/span><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Standart\"><span lang=\"DE\">Dieses Jubil\u00e4um wurde am Sonntag, 21. September mit einem Festgottesdienst und anschlie\u00dfendem Festakt mit Fahneneinmarsch in der inneren Kelter in Neuhausen gefeiert. Nat\u00fcrlich durfte auch ein z\u00fcnftiger Fr\u00fchschoppen mit den Hofb\u00fchlmusikanten aus Neuhausen nicht fehlen.\u00a0 <\/span><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Hauptberschrift\"><strong><span lang=\"DE\">Mitglieder:<\/span><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"Standart\"><span lang=\"DE\">Der KK-Sch\u00fctzenverein Neuhausen ist einer der j\u00fcngsten Sch\u00fctzenvereine im Sch\u00fctzenkreis Hohen Urach und hat um 110 Mitglieder. <\/span><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vorstand <\/h2>\n\n\n<table id=\"layout_table\">\n<tbody>\n<tr>\n<td id=\"content_column\" colspan=\"1\" rowspan=\"1\">\n<div id=\"sub_container2\">\n<div id=\"content_container\" class=\"content\">\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.kksv-neuhausen.de\/resources\/_wsb_90x120_Internett-Bild+Forster.jpg\" width=\"90\" height=\"120\" border=\"0\" hspace=\"0\" vspace=\"0\"><\/p>\n<p>Roland Forster<br \/>Vorstand<br \/><a title=\"r.forster@kksv-neuhausen.de\" href=\"mailto:r.forster@kksv-neuhausen.de\">r.forster@kksv-neuhausen.de<\/a><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.kksv-neuhausen.de\/resources\/silouette.jpg\" width=\"116\" height=\"110\" border=\"0\"><br \/>Thomas Enssle<br \/>Vorstand<br \/><a title=\"t.enssle@kksv-neuhausen.de\" href=\"mailto:t.enssle@kksv-neuhausen.de\">t.enssle@kksv-neuhausen.de<\/a><\/p>\n<p>Joachim G\u00f6tz<br \/>Vorstand<br \/><a title=\"j.goetz@kksv.neuhausen.de\" href=\"mailto:j.goetz@kksv.neuhausen.de\">j.goetz@kksv.neuhausen.de<\/a><\/div>\n<\/div>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>\u00a0<\/p>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzung <\/h2>\n\n\n<p>Stand 03.03.2006<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Kleinkalibersch\u00fctzenverein Neuhausen -Erms e.V.<br \/>Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Urach unter der Nummer 457 eingetragen und hat seinen Sitz in Metzingen-Neuhausen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen. Die T\u00e4tigkeit des Vereins ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit durch Aus\u00fcbung und Pflege des Schie\u00dfens auf sportlicher Grundlage selbstlos zu f\u00f6rdern. Jede politische und konfessionelle Bindung wird ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>3. Der Verein ist Mitglied des W\u00fcrttembergischen Landessportbundes sowie Mitglied des W\u00fcrttembergischen Sch\u00fctzenverbandes 1850 e.V. und damit mittelbares Mitglied des Deutschen Sch\u00fctzenbundes, deren Satzungen und Ordnungen er anerkennt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Ehrenamt und Verg\u00fctungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit grunds\u00e4tzlich ehren\u00acamtlich aus. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre etwaig eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer etwaig geleisteten Sacheinlagen zur\u00fcck.<br \/>Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein hat:<br \/>a) aktive Mitglieder \u00fcber 18 Jahre<br \/>b) jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren<br \/>c) passiver Mitglieder<br \/>d) Ehrenmitglieder<\/p>\n<p>2. Zur Aufnahme ist schriftliche Anmeldung erforderlich, sowie auf Beschluss des Ausschusses oder des Vorstandes auch ein polizeiliches F\u00fchrungszeugnis. Mitglieder k\u00f6nnen alle Personen werden, die sich in geordneten Verh\u00e4ltnissen befinden und \u00fcber einen guten Leumund verf\u00fcgen. \u00dcber die endg\u00fcltige Aufnahme entscheidet der Ausschuss.<\/p>\n<p>3. Jedes neu aufgenommene Mitglied erh\u00e4lt eine Mitgliedskarte, sowie auf Wunsch eine Satzung. Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich durch seine Beitrittserkl\u00e4rung, die Satzung des Vereins anzuerkennen und zu achten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitglieder haben freien oder erm\u00e4\u00dfigten Zutritt zu allem Vereinsveranstaltungen. Ausnahmen werden durch Ausschussbeschluss von Fall zu Fall bestimmt.<br \/>Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern, die festgesetzten Beitr\u00e4ge zu leisten und die von der Vereinsleitung zur Aufrechterhaltung des Schie\u00dfbetriebes erlassenen Anordnungen zu beachten.<\/p>\n<p>2. Mitglieder, welche die Vereinsinteressen sch\u00e4digen und trotz wieder\u00acholter Mahnung nicht davon ablassen, k\u00f6nnen aus dem Verein ausge\u00acschlossen werden. Das gleiche gilt, wenn die Vereinsbeitr\u00e4ge nach F\u00e4lligkeit trotz Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat bezahlt werden.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder genie\u00dfen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder<\/p>\n<p>Jedes Mitglied \u00fcber 18 Jahre (Ausnahme siehe Jugendordnung) besitzt das aktive und passive Wahlrecht sowie Stimmrecht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Ehrenmitglieder<\/strong><\/p>\n<p>Mitglieder und G\u00f6nner, denen der Verein ein Zeichen besonderer Anerkennung oder Achtung geben will, oder Personen, welche sich wesentliche Verdienste um den Verein erworben haben, k\u00f6nnen als Ehrenmitglieder mit Befreiung von jeder Beitragspflicht ernannt werden. Hier\u00fcber entscheidet der Ausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaf<\/strong>t<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Ausschluss oder durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung auf den Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat. Der Beitrag ist bis zu Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft zu bezahlen.<\/p>\n<p>Ein Vereinsmitglied kann durch den Beschluss des Ausschusses ausgeschlossen werden (siehe \u00a7 6).<\/p>\n<p>Das ausgeschlossene Mitglied ist berechtigt, in der n\u00e4chsten ordentlichen Generalversammlung Berufung einzulegen, die durch Beschluss endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n<p>Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seinen Einrichtungen. Sie haben die Mitgliedskarte abzugeben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Beitr\u00e4ge der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>Das in den Verein eingetretene Mitglied hat eine Aufnahmegeb\u00fchr zu entrichten (Ausnahme Jugendliche). Au\u00dferdem wird von jedem Mitglied ein laufender j\u00e4hrlicher Beitrag erhoben. Die H\u00f6he der Aufnahmegeb\u00fchr und des Jahresbeitrages bestimmt die Generalversammlung. Die Aufnahmegeb\u00fchr kann durch Beschluss des Ausschusses erlassen werden (z.B. bei Wiedereintritt, besondere Verdienste bereits vor Eintritt). Der Jahresbeitrag kann in H\u00e4rtef\u00e4llen vom Ausschuss erlassen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Organe<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>a) der Vorstand<br \/>b) der Ausschuss<br \/>c) die Generalversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, h\u00f6chstens vier Personen.<\/p>\n<p>Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfer\u00acgerichtlich, jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis.<\/p>\n<p>2. Die Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes, insbesondere die Verteilung der Aufgaben sowie die Vertretungsbefugnis im Innenverh\u00e4ltnis werden von Ausschuss festgelegt.<\/p>\n<p>3. Jedes Vorstandsmitglied muss die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen. \u2026.<\/p>\n<p>4. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Generalversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt, wobei nie der gesamte Vorstand zur Wahl stehen soll (Siehe auch<br \/>\u00a7 14).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Ausschuss<\/strong><\/p>\n<p>1.Zusammensetzung:<\/p>\n<p>\uf0a7 Die Mitglieder des Vorstandes<br \/>\uf0a7 Kassierer<br \/>\uf0a7 Schriftf\u00fchrer<br \/>\uf0a7 1. Schie\u00dfleiter, Langwaffe<br \/>\uf0a7 2. Schie\u00dfleiter, Langwaffe<br \/>\uf0a7 1. Schie\u00dfleiter, Kurzwaffe<br \/>\uf0a7 2. Schie\u00dfleiter, Kurzwaffe<br \/>\uf0a7 der von der Jugendversammlung gew\u00e4hlte Jugendleiter<br \/>\uf0a7 Wirtschaftleiter<br \/>\uf0a7 Platzwart<br \/>\uf0a7 Ger\u00e4tewart<br \/>\uf0a7 vier weitere Beisitzer<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Ausschusses werden von der Generalversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt (Ausnahme: Jugendleiter)<\/p>\n<p>Die Vereinigung von zwei oder mehren Posten auf eine Person ist in Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Aus den Reihen der vier Schie\u00dfleiter wird vom Ausschuss der Sportleiter bestimmt.<\/p>\n<p>2. Aufgaben:<br \/>Der Ausschuss unterst\u00fctzt und ber\u00e4t den Vorstand in der Besorgung der Vereinsangelegenheiten, insbesondere in der Verwaltung des Verm\u00f6gens. Er beschlie\u00dft in allen ihm durch die Satzung \u00fcbertragenen Angelegenheiten, insbesondere:<\/p>\n<p>a) die Aufnahme von Mitgliedern (\u00a7 5)<br \/>b) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern ( \u00a7 7)<br \/>c) Die Regelung von Ausnahmen ( \u00a7\u00a7 6,9)<br \/>d) den Ausschluss von Mitgliedern (\u00a7\u00a7 6,8)<br \/>e) Die Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes<br \/>f) Best\u00e4tigung der von der Jugendvollversammlung beschlossenen \u00c4nderungen der Jugendordnung<br \/>g) Wahl des Sportleiters<br \/>h) Einwilligung bzw. Genehmigung der lt. Gesch\u00e4ftsordnung des Vorstandes (lit. e) im Innenverh\u00e4ltnis nicht abgedeckten Rechtsgesch\u00e4fte.<\/p>\n<p>Die unmittelbare Aufsicht \u00fcber die Schie\u00dfst\u00e4tte, insbesondere die Beachtung polizeilicher Vorschriften obliegt den Schie\u00dfleitern. Sie sind den Vorstand gegen\u00fcber verantwortlich. \u2026.<\/p>\n<p>3. Berufung und Beschlussfassung:<br \/>Der Ausschuss fasst seine Beschl\u00fcsse in Ausschusssitzungen. Die Einladung erfolgt durch ein Mitglied des Vorstandes in beliebiger Form. Die Leitung erfolgt durch ein Mitglied des Vorstandes. Zur g\u00fcltigen Beschlussfassung des Ausschusses ist die Anwesenheit von mehr als der H\u00e4lfte der Ausschussmitglieder erforderlich. Die Beschl\u00fcsse werden in einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Ausschussmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder des Vorstandes, denen im \u00dcbrigen ein Stimmrecht zukommt.<\/p>\n<p>Die Abstimmung ist grunds\u00e4tzlich offen. Auf Antrag der H\u00e4lfte der anwesenden Ausschussmitglieder oder des Vorsitzenden der Sitzung hat die Abstimmung geheim zu erfolgen.<\/p>\n<p>4. Wahl der Ausschussmitglieder:<br \/>Der Vorstand und die \u00fcbrigen Ausschussmitglieder werden von der Generalversammlung gew\u00e4hlt. Es steht immer nur die H\u00e4lfte des Ausschusses zur Wahl.<\/p>\n<p>Wahlperiode I:<\/p>\n<p>\u2022 1 bis 2 Mitlieder des Vorstandes<br \/>\u2022 Schriftf\u00fchrer<br \/>\u2022 Platzwart<br \/>\u2022 2. Schie\u00dfleiter, Langwaffe<br \/>\u2022 1. Schie\u00dfleiter, Kurzwaffe<br \/>\u2022 zwei Beisitzer<\/p>\n<p>Wahlperiode II:<\/p>\n<p>\u2022 1 bis 2 Mitglieder des Vorstandes<br \/>\u2022 Kassierer<br \/>\u2022 Wirtschaftleiter<br \/>\u2022 Ger\u00e4tewart<br \/>\u2022 1. Schie\u00dfleiter, Langwaffe<br \/>\u2022 2. Schie\u00dfleiter, Kurzwaffe<br \/>\u2022 zwei Beisitzer<\/p>\n<p>Wegen der \u00c4nderung des Wahlmoduses ist bereits nach Inkrafttretung dieser Satzung eine teilweise Neuwahl des Ausschusses n\u00f6tig. Hierzu wird folgendes geregelt:<\/p>\n<p>Die Amtszeit der Ausschussmitglieder die unter die Wahlperiode I fallen endet mit Annahme dieser Satzung durch die Generalversammlung und es findet sofort die Neuwahl statt. Die Amtszeit der Ausschussmitglieder der Wahlperiode II l\u00e4uft bis zum Ende der regul\u00e4ren Amtszeit.<\/p>\n<p>Alle Wahlen finden grunds\u00e4tzlich in offener Form statt. Auf Antrag einer der zur Wahl stehenden Personen oder mind. 10 % der anw. Mitglieder muss die Abstimmung in geheimer Wahl erfolgen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Generalversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Aufgaben<br \/>Soweit die Angelegenheiten des Vereins nicht vom Vorstand oder<br \/>einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, werden sie durch Beschlussfassung der Generalversammlung geordnet. Ihr kommt insbesondere die Beschlussfassung zu \u00fcber:<\/p>\n<p>b) Entgegennahme der Jahresbericht des Vorstandes und der Schie\u00dfleiter.<br \/>c) Entgegennahme der Berichte des Kassierers und der Kassenpr\u00fcfer<br \/>d) Entlastung des Vorstandes, des Kassierers und der \u00fcbrigen<br \/>Ausschussmitglieder<br \/>d) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber vom Vorstand wegen ihrer Bedeutung auf die Tagesordnung gebrachten Angelegenheiten<br \/>e) Wahl und Amtsenthebung der Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses, sowie Best\u00e4tigung des von der Jugendversammlung gew\u00e4hlten Jugendleiters.<br \/>f) Festsetzung der Beitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren und sonstiger<br \/>Umlagen.<br \/>g) Berufungen gegen Ausschlu\u00dfbeschl\u00fcsse des Ausschusses<br \/>h) Entscheidungen \u00fcber Beschwerden der Mitglieder gegen Beschl\u00fcsse des Ausschusses<br \/>i) Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und freiwilliger Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>j) Wahl der Kassenpr\u00fcfer, zweij\u00e4hrlich<br \/>k) Kauf und Verkauf von Grundst\u00fccken<br \/>l) Festlegen der Zahl der Mitglieder des Vorstandes auf Antrag des Ausschusses.<br \/>m) Bei der Wahl eines weiteren Mitglied des Vorstandes: Festlegen der ersten Wahlperiode<\/p>\n<p>2. Antr\u00e4ge<br \/>Antr\u00e4ge zur Generalversammlung sind sp\u00e4testens 5 Tage vorher mit genauer Begr\u00fcndung schriftlich beim Vorstand einzureichen.<\/p>\n<p>3. Einberufung<br \/>Die Generalversammlung findet im Laufe der ersten drei Monate des Kalenderjahres statt. Ihre Einberufung erfolgt durch eines der Vorstandsmitglieder durch Bekanntgabe in dem Gemeindeboten von Neuhausen sowie durch Anschlag im Sch\u00fctzenhaus und muss sp\u00e4testens 14 Tage vorher bekannt gemacht werden. Dabei ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind in gleicher Weise einzuberufen, wenn 20 % der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes verlangen.<\/p>\n<p>4. Leitung und Beschlussfassung:<br \/>Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt grunds\u00e4tzlich der Vorstand gemeinsam. Der Vorstand kann einen Vorsitzenden der Versammlung bestellen. Dem Vorsitzenden der Versammlung kommt der Ausweisung einzelner Mitglieder und die Aufl\u00f6sung des Versammlung zu, wenn seinem 3maligen Ordnungsruf keine Folge geleistet wird.<\/p>\n<p>Soweit \u00a7 19 nichts anderes bestimmt, ist die Mitgliederversammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Es entscheidet die einfache Mehrheit der Mitglieder, die anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende der Versammlung, den Ausschlag. Die Abstimmungen und Wahlen sind grunds\u00e4tzlich offen. Der Vorsitzende der Versammlung kann jedoch eine geheime Abstimmung anordnen. Ansonsten gilt sinngem\u00e4\u00df \u00a7 13 letzter Satz.<\/p>\n<p>5. Beurkundung der Beschl\u00fcsse:<br \/>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Ausschusses sind von Schriftf\u00fchrer zu protokollieren und vom ihm und den Vorsitzen\u00acden der Versammlung zu unterzeichnen. Das Protokoll ist jeweils in der n\u00e4chsten Versammlung zu verlesen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Kassierer<\/strong><\/p>\n<p>Zur Besorgung des Rechnungswesens, insbesondere zur Einziehung der Beitr\u00e4ge wird ein Kassierer bestellt. Der Kassierer hat j\u00e4hrlich auf 1. Januar Rechnung zu legen. Die Pr\u00fcfung der Rechnung wird durch zwei von der Generalversammlung zu bestellenden Kassenpr\u00fcfer durchgef\u00fchrt. Die Abnahme des Jahresabschlusses erfolgt durch die Generalversammlung, welche \u00fcber die Entlastung des Kassierers zu beschlie\u00dfen hat. Die Rechnung kann innerhalb von 8 Tagen nach der Generalversammlung beim Kassierer eingesehen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17 Schriftf\u00fchrer<\/strong><\/p>\n<p>Zur Protokollf\u00fchrung, sowie zur Besorgung der Schreibarbeiten, soweit sie nicht in das Gebiet des Vorstandes oder des Kassierers fallen, wird ein Schriftf\u00fchrer bestellt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18 G\u00e4ste<\/strong><\/p>\n<p>Den Mitgliedern ist es gestattet G\u00e4ste einzuf\u00fchren. Beim ersten<br \/>Besuch sollte das einf\u00fchrende Mitglied den Gast einem Vorstands\u00acmitglied vorstellen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 19 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer au\u00dfer\u00acordentlichen Mitgliederversammlung oder in der ordentlichen Generalversammlung beschlossen werden, in welcher wenigstens 3\/4 aller Vereinsmitglieder anwesend sind. Von den Anwesenden m\u00fcssen wieder- um mind. 3\/4 daf\u00fcr stimmen. Erscheint in einer hierzu einberufenen Versammlung nicht die vorgeschriebene Zahl der Mitglieder, so wird auf einen Tag der folgenden Woche eine zweite Mitgliederversammlung anberaumt, welche dann unabh\u00e4ngig von der erschienenen Mitgliederzahl beschlussf\u00e4hig ist. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechtes nach Wahl der Versammlung, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat, n\u00e4mlich zur F\u00f6rderung des Schie\u00dfsportes. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 20 Jugendordnung<\/strong><\/p>\n<p>1. Name und Mitgliedschaft<br \/>Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelm\u00e4\u00dfig in der Vereinsjugendarbeit t\u00e4tigen Mitarbeiter\/innen bilden die Vereinsjugend im Kleinkaliber Sch\u00fctzenverein Neuhausen e.V.<\/p>\n<p>2. Aufgaben und Ziele<br \/>Die Vereinsjugend ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. sie will jungen Menschen erm\u00f6glichen, in zeitgem\u00e4\u00dfen Gemeinschaften Sport, insbesondere schie\u00dfsportlicher Art, zu treiben. Dar\u00fcber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Verein koordiniert und gef\u00f6rdert werden. Sie tr\u00e4gt damit zu Pers\u00f6nlichkeitsbildung junger Menschen bei.<\/p>\n<p>3. Jugendvollversammlung<br \/>Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie w\u00e4hlt auch den Vereinsjugendausschuss. Dieser besteht aus:<br \/>\u2022 Vereinsjugendleiter. Er\/sie muss von der Generalversammlung best\u00e4tigt werden. F\u00e4llt die Best\u00e4tigung negativ aus, findet eine erneute Wahl statt.<br \/>\u2022 Vereinsjugendsprecher. Er\/sie darf bei der Wahl nicht \u00e4lter als 25 Jahre sein.<br \/>\u2022 gegebenenfalls weitere Mitarbeiter.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Jugendausschusses werden auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die Bestimmungen des \u00a7 15 Ziff. 4 Abs. 2 gelten sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p>Sind keine jugendlichen Mitglieder vorhanden, wird von der General\u00acversammlung ein Jugendleiter eingesetzt, der sich um den Aufbau einer Vereinsjugend bem\u00fcht.<\/p>\n<p>4 Jugendleiter<br \/>Der Vereinsjugendleiter vertritt die Vereinsjugend als stimm\u00acberechtigtes Mitglied im Vereinsausschuss. Er leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und koordiniert wird.<\/p>\n<p>5. Jugendkasse<br \/>Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empf\u00e4nger f\u00fcr zuflie\u00dfende Mittel und Zusch\u00fcsse f\u00fcr jugendpflegerische Ma\u00dfnahmen. Sie ent\u00acscheidet f\u00fcr deren Verwendung die satzungsgem\u00e4\u00df einzusetzen sind. Die Jugendkasse wird vom Jugendausschuss oder von dem Kassierer gef\u00fchrt. Bei F\u00fchrung durch den Jugendausschuss muss j\u00e4hrlich mit der Hauptkasse abgerechnet werden.<\/p>\n<p>6. G\u00fcltigkeit und \u00c4nderungen der Jugendordnung<br \/>Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehr\u00acheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und Vereinsausschuss mit einfacher Mehrheit best\u00e4tigt werden. Das gleiche gilt f\u00fcr \u00c4nderungen. Die Jugendordnung tritt mit der Best\u00e4tigung durch den Vereinsausschuss in Kraft<\/p>\n<p>7. Sonstige Bestimmungen<br \/>Sofern keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.<\/p>\n<p>Die Jugendordnung in dieser Form wurde von der Jugendvollversammlung am 12.02.96 beschlossen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 21 Inkrafttretung<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung wurde von der ordentlichen Generalversammlung am 15.03.1996 beschlossen und ersetzt damit die Satzung von 26.07.58<br \/>Die Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.<\/p>\n<p>Die Satzung wurde am 03.03.2006 ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n<p class=\"Standart\"><span lang=\"DE\">\u00a0<\/span><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trainingszeiten Sch\u00fcler- , Jugend- und Lichtgewehrtraining Montag 17.30 \u2013 19.00 Uhr Allgemeines Training: Montag 19.00 bis 21.00 UhrMittwoch 19.00 bis 21.00 UhrSonntag 10.00 bis 12.00 Uhr nach Absprache Ansprechpartner : &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/kksv-neuhausen.de\/?page_id=2\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eWir \u00fcber uns\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-2","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kksv-neuhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kksv-neuhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/kksv-neuhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kksv-neuhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kksv-neuhausen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/kksv-neuhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":493,"href":"https:\/\/kksv-neuhausen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2\/revisions\/493"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kksv-neuhausen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}